Das Kurparkschlösschen – vom Kunstmaler Ludwig Scheuermann vor über 100 Jahren als Sommerresidenz erbaut – wurde zwar immer wieder saniert und den heutigen Bedürfnissen angepasst, es gibt aber auch einige Besonderheiten, die bei dem denkmalgeschützten Gebäude zu beachten sind.
Grundsätzlich kann das Kurparkschlösschen nur komplett gebucht werden, da es wegen der Holzbalkendecken sehr hellhörig ist und die Räume nur durch Glastüren vom Treppenhaus getrennt sind.
Zwei oder drei separate Veranstaltungen auf verschiedenen Ebenen sind nur eingeschränkt möglich.
Bei einer Belegung von kurzer Dauer (3-4 Stunden) oder bei wiederholter Anmietung können Rabatte eingeräumt werden. Auf- und Abbauzeiten gelten als Mietzeiten. Die Miete schließt die Nutzung der Stühle und Tische sowie der Ausstellungswände und der kleinen Küche im 1. Obergeschoss ein.
Allerdings ist das Kochen vor Ort nicht möglich – in der Küche befinden sich ein kleiner Kühlschrank, ein großer Kühlschrank, eine Spühlmaschine, ein Spülbecken sowie Küchenschränke mit Gläsern.
Bei Feiern wird ein externes Catering empfohlen. Bei Dekorationen ist zu beachten, dass die Wände und Fensterrahmen nicht beschädigt werden dürfen (keine Nägel oder ähnliches verwenden).
Für Tanzparties und laute Musik ist das Kurparkschlösschen nicht zugelassen. Technische Ausstattungen wie Beamer und Leinwand, Mikrofon und Lautsprecher, Klavier und Bühne sowie diverse Dienstleistungen können zusätzlich gebucht werden, siehe „Ausstattung“. Nach Ihrer Veranstaltung müssen im Kaminzimmer alle Tische und Stühle sauber und gestapelt wieder in dem Nebenraum verstaut werden.
In den anderen Räumen können die Tische und Stühle gerne stehen bleiben.
Am Ende der Mietzeit ist eine einmalige Reinigung zu bezahlen.